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Mit dem Biotopverbund schaffen wir ein Netz von Lebensräumen zwischen denen zahlreiche Tier- und Pflanzenarten wandern können. Der Biotopverbund hilft somit die Artenvielfalt in Bayern zu erhalten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwerfen hierzu Naturschutzmaßnahmen und tragen in zahlreichen Projekten maßgeblich dazu bei, den landesweiten Biotopverbund auszubauen.
Jede Tier- und Pflanzenart ist auf ihren spezifischen Lebensraum angewiesen. Diese charakteristischen Lebensräume sind in der heutigen Kulturlandschaft häufig nur mehr inselartig vorhanden. Können die Arten die Distanzen zwischen einzelnen Biotopen nicht mehr überbrücken, kommt der Austausch zwischen den Flächen zum Erliegen; die Arten drohen lokal auszusterben. Das Ziel des Biotopverbundes ist es deshalb, einen sogenannten „funktionalen Zusammenhang“ in der Landschaft herzustellen. So ein funktionaler Zusammenhang ist dann erreicht, wenn Tier- und Pflanzenarten trotz räumlicher Distanz in einem regelmäßigen Austausch zueinander stehen. Indem sie den Artaustausch begünstigen, stellen beispielsweise großräumige Beweidungsprojekte eine wertvolle Verknüpfung zwischen den Flächen dar: Die umherziehenden Weidetiere transportieren in ihrem Fell Samen und dienen Tieren sozusagen als Taxis.
Zentrale Aufgabe unserer Naturtalente ist es, heimische Lebensräume in einem guten Zustand zu erhalten und so die darin lebenden Arten zu schützen. Zum Beispiel durch Vertragsnaturschutz- oder Artenhilfsprogramme. Um den landesweiten Biotopverbund systematisch auszubauen, entwerfen sie zielgerichtete Maßnahmen – vielfach auch in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Artenschutzzentrum (BayAZ) im Landesamt für Umwelt (LfU). Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den höheren und unteren Naturschutzbehörden Ihre Ansprechpartner vor Ort. Lernen Sie unsere Naturtalente, die sich für die Ausweitung des Biotopverbundes einsetzen, kennen!
Aaron Hoyer hilft dabei, das Königsauer Moos mit Wiedervernässungsmaßnahmen wiederherzustellen - und leistet damit einen wichtigen Beitrag für seinen Artenreichtum.
Gemeinsam mit Landwirten und Landschaftspflegeverbänden findet Chiara Engelbrecht Wege für ein harmonisches Miteinander zwischen Natur und Naturnutzern.
In ganz Bayern gibt es Biotopverbundprojekte. Vielfach sind die Naturschutzfachkräfte und die Biodiversitätsberatenden an den unteren Naturschutzbehörden in der Umsetzung engagiert. Sie arbeiten eng mit verschiedenen Partnern zusammen. Denn die Ausweitung des Biotopverbundes kann nur durch intensive Zusammenarbeit mit Flächenverwaltung, Kommunen, Verbänden, Eigentümern und Bewirtschaftenden gelingen. Unsere Biodiversitätsberatenden bieten auch konkrete Hilfestellung an. Sie entwickeln spezifische, auf die Partner zugeschnittene Konzepte und Projekte, um geeignete Flächen in den Biotopverbund zu integrieren. Handlungsansätze sind beispielsweise zielgerichtete Management-Maßnahmen, die lokale Aussterbeprozesse verhindern oder für eine Vernetzung von Flächen sorgen.
Um Teil des Biotopverbundes zu werden, muss eine Fläche ökologisch wertvoll sein und einen funktionalen Zusammenhang mit benachbarten Flächen zulassen. In seinen Kernbereichen sollen die Lebensräume von Arten so verbessert werden, dass sie Quellen für die (Wieder-)Besiedlung sein können. Der Ausbau des Biotopverbundes funktioniert mit verschiedenen Ansätzen: So werden Flächen bilanziert, Kernflächen ökologisch optimiert und der Verbund durch zusätzliche Flächen von Partnern ausgeweitet.
Bereits die Bayerische Biodiversitätsstrategie von 2008 nennt den Biotopverbund als einen zentralen Handlungsschwerpunkt. Mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ und der damit verbundenen Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes wurde 2019 die Verpflichtung eingeführt, den aktuellen Stand des Biotopverbundes zu bilanzieren, und es wurden die Ziele für seinen Ausbau definiert. Demnach soll der bayernweite Biotopverbund bis 2030 auf mindestens 15 % der bayerischen Offenlandfläche erweitert werden. Bisher sind rund zehn Prozent der Offenlandfläche in den Verbund integriert. Das Naturschutzgesetz (Art 19. des bayerischen Naturschutzgesetzes) regelt darüber hinaus die Auswahl der Bestandteile des Biotopverbundes, legt eine jährliche Berichtspflicht fest und nimmt damit auch zukünftige Ziele der europäischen Naturschutzpolitik vorweg.